Fachstelle für Vereine

Datenschutz

Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gelten auch für Vereine. Alle Mitgliederdaten (Adressen und sonstige personenbezogene Notizen) dürfen nur gesammelt werden, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Ebenso dürfen sie nur mit Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht.
Frage

Darf bei einer brieflichen Abstimmung gefordert werden, dass die Mitglieder mit Vorname, Name und Unterschrift antworten müssen?

Antwort

Sie müssen sicherstellen, dass nur berechtigte Personen an der Abstimmung bzw. an den Wahlen teilnehmen. Deshalb ist es richtig, dass die abstimmenden Personen identifiziert werden können. Bei der Auszählung kann dann eine unabhängige Person diese Wahlzettel zählen und die Resultate werden ohne Zuordnung der Stimmenden erfasst. Wenn Sie eine volle Anonymität z.B. bei Wahlen sicherstellen wollen, müssten Sie separate Stimmausweise erstellen, die mit dem Abstimmungs- bzw. Wahlzettel zurückgeschickt werden müssen (analog politische Wahlen). Dieses Vorgehen würden wir empfehlen, wenn eine Wahl sehr umstritten ist. 

Frage

Unser Verein ist jetzt auch auf Facebook. Um die Seite attraktiv zu gestalten, möchten wir Fotos von unseren Aktivitäten ins Netzt stellen. Manchmal sind da gut erkennbare Personen abgebildet. Müssen diese angefragt werden? Die Bilder auf unserer Facebookseite können ja nur von „Freunden" angeschaut werden.

Antwort

Fotos gehören zu den schützenswerten Personendaten und dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung  der abgebildeten Personen verwendet werden. Auch wenn man auf Facebook die Zugänglichkeiten einschränken kann, ist es trotzdem ein offenes Medium, dessen Reiz ja gerade darin besteht, dass immer mehr Personen immer mehr Einblicke gewinnen. Zudem ist ein Verein ja daran interessiert, möglichst viele „Freunde" zu haben.

Ich rate deshalb, keine Fotos ohne Einwilligung der betreffenden Personen zu  veröffentlichen. Die Anfrage an die Vereinsmitglieder bietet gleichzeitig die Gelegenheit, mit diesen in Kontakt zu treten.

Generell sind Aufnahmen zu verwenden, auf denen die Menschen nur bedingt oder in einer Menge erkennbar sind. Weiter sollen die Fotos nicht mit dem Namen der Abgebildeten versehen werden und keine Bilder verwendet werden, die persönlichkeitsverletzend sind oder Rückschlüsse auf religiöse oder politische Einstellungen zulassen, Drogenkonsum oder kriminelle Handlungen zeigen, Sozialhilfebezug dokumentieren, etc.

Selbstverständlich sind Bilder auf Antrag der Abgebildeten sofort zu löschen.